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Legalisation und Apostille

Öffentliche Urkunden und Dokumente, die im Ausland sowohl privat als auch geschäftlich benötigt werden, sind in anderen Ländern meist nur dann gültig, nachdem eine international anerkannte Beglaubigung durchgeführt wurde. Hier gilt es nicht nur die Echtheit des Dokuments zu bestätigen, sondern auch seine inhaltliche Richtigkeit.

 

Bedeutung von Legalisation und Apostille

Die Legalisation ist die international anerkannte Beglaubigung einer öffentlichen Urkunde, die durch einen Konsularbeamten jenes Staates erteilt wird, in dem Sie das Dokument verwenden möchten. Vor der Erteilung der Legalisation durch das zuständige Konsulat muss zunächst bei den deutschen Behörden eine Vorbeglaubigung, eventuell auch eine Endbeglaubigung, eingeholt werden. Erst nach diesen Schritten kann die Legalisation erteilt werden.

Über die Jahre wurde diese Art der Beglaubigung insoweit weiterentwickelt und für den internationalen Handelsverkehr vereinfacht, dass durch einen völkerrechtlich einheitlichen Vertrag zwischen den teilnehmenden und unterzeichnenden Ländern anstelle der Legalisation die Haager Apostille eintrat.

Top 5 Legalisation Zielländer

Dokumente und Urkunden

Für die Überbeglaubigung durch eine Apostille oder eine Legalisation sind nur öffentliche Urkunden und Dokumente zulässig. Dazu zählen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden), Meldebescheinigungen, oder andere Bescheinigungen der Verwaltungsbehörden, Zeugnisse und gerichtliche oder notarielle Urkunden.

Sonderregelungen

In den Ländern, die nicht im Haager Übereinkommen sind, wird nur die Legalisation durch das zuständige Konsulat akzeptiert. Im Haager Übereinkommen sind aktuell insgesamt 107 Staaten als Mitglieder verzeichnet, unter diesen auch alle Mitgliedstaaten der EU. Dennoch gibt es unter bestimmten Ländern Sonderregelungen,

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